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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Bildungsurlaub bald neu geregelt... | 14 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 369009 | ||
Datum | 04.11.2006 17:08 MSG-Nr: [ 369009 ] | 6246 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Mischker Mancherorts ist man ja schon so weit und sagt seitens der (Verbands)Gemeinde: "Lohnausfallkosten werden generell nicht gewährt". Begründung:"Kein Geld." O.K. kann man machen, wenn: * Alle freiwilligen Leistungen (z.B. Zuschuss an Sportvereine, Bücherei, Schwimmbad,...) eingestellt wurden * Alle anderen EA. Mandatsträger (Gemeinderat) auch auf sein Geld verzichten * Alle Sparmaßnahmen die es im Feuerschutz gibt ausgenutzt wurden (Reduzierung Fahrzeugpark, Hilfeleistungssätze, Standorte) oder * es genügend Lehrgangsplätze am Wochenende gibt Ansonsten ist die Qualifizierung der Feuerwehrangehörigen ureigenste Aufgabe der Gemeinde und nicht des Arbeitgebers. Gruß Ingo | ||||
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