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RubrikAusbildung zurück
ThemaBildungsurlaub bald neu geregelt...14 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg369003
Datum04.11.2006 16:36      MSG-Nr: [ 369003 ]6287 x gelesen

Geschrieben von Matthias Berendtin SH sind diese Lehrgänge anerkannt, so dass du bei einer Teilnahme Bildungsurlaub einreichen kannst.

Wieso sollte ich dies tun? Dann hat ja mein Arbetgeber die Kosten fr die lohnfortzahlung an der Backe?
Wenn ich heute auf lehrgang gehe, dann soo diese Ausbildung auch gefälligst der Träger des Brandschutzes voll bezahlen (also die Gemeinde), und nicht mein Arbeitgeber der schon X Tage auf meine Arbeitskraft verzichten muß...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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