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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW | 18 Beiträge | ||
Autor | Andr8e H8., Nettersheim / NRW | 368561 | ||
Datum | 01.11.2006 15:03 MSG-Nr: [ 368561 ] | 8379 x gelesen | ||
Hallo, laut einem Schreiben der FUK NRW vom 30.09.2006 erfolgte folgende Aussage. Wenn Mitglieder der Jugendfeuerwehr zeitnah vor dem 18. Geburtstag regelmäßig an den Übungsdiensten der aktiven Wehr teilnehmen wollen, ist dieser Personenkreis in seiner Eigenschaft als Angehöriger der Jugendfeuerwehr grundsätzlich versichert durch die Feuerwehr-Unfallkasse NRW. Bitte achten Sie jedoch dabei darauf, dass die Personen nur mit der notwendigen Schutzausrüstung an den jeweiligen Übungen teilnehmen. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Einsätzen. Einsätzen bleiben nach wie vor ausschließlich der aktiven Wehr vorbehalten, so dass die Mitglieder der Jugendfeuerwehr nicht zu den Einsätzen herangezogen werden dürfen. Hoffe konnte Euch weiterhelfen. Gruß huppi | ||||
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