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Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJugendfeuerwehr bei Einsätzen in NRW18 Beiträge
AutorAndr8e H8., Nettersheim / NRW368561
Datum01.11.2006 15:03      MSG-Nr: [ 368561 ]8379 x gelesen

Hallo, laut einem Schreiben der FUK NRW vom 30.09.2006 erfolgte folgende Aussage.

Wenn Mitglieder der Jugendfeuerwehr zeitnah vor dem 18. Geburtstag
regelmäßig an den Übungsdiensten der aktiven Wehr teilnehmen wollen, ist
dieser Personenkreis in seiner Eigenschaft als Angehöriger der
Jugendfeuerwehr grundsätzlich versichert durch die Feuerwehr-Unfallkasse
NRW. Bitte achten Sie jedoch dabei darauf, dass die Personen nur mit der
notwendigen Schutzausrüstung an den jeweiligen Übungen teilnehmen.

Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Einsätzen. Einsätzen bleiben nach
wie vor ausschließlich der aktiven Wehr vorbehalten, so dass die
Mitglieder der Jugendfeuerwehr nicht zu den Einsätzen herangezogen
werden dürfen.

Hoffe konnte Euch weiterhelfen.
Gruß huppi



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