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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaÄrmelabzeichen Bundesadler16 Beiträge
AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern368340
Datum30.10.2006 22:50      MSG-Nr: [ 368340 ]9252 x gelesen

Aus dem Merkblatt "Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren in Bayern":

Anlage 3 zu § 19 Abs. 2 AVBayFwG:
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren

(...)

Mit Zustimmung der zuständigen Bundesbehörde kann das Bundeswappen oder ein ähnliches Emblem als zusätzliches Ärmelabzeichen an gleicher Stelle am rechten Oberärmel getragen werden.

-----

Also:
1. Es geht.
2. Frag doch einfach mal einen Kreisoberen Deines Vertrauens, wann es genau geht.



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