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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 368322 | ||
Datum | 30.10.2006 18:11 MSG-Nr: [ 368322 ] | 23826 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Das Strafrecht trifft mich als FA immer, das Zivilrecht nur über eventuelle Regressansprüche der Kommune. Nichts anderes sage ich doch die ganze Zeit :-) Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Schadenersatzbeihilfe bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber / Dienstherrn. Das ist also ganz klar Zivilrecht. Aber nett, wenn da jemand einen Teil des Schadens übernimmt, obwohl ich grob fahrlässig gehandelt habe... Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Rechtsschutz in Strafverfahren nach einem Verkehrsvergehen. Für 18 ? im Jahr bekommst man keine andere Rechtsschutz... Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt nach einem Verkehrsunfall. Das ist eigentlich Aufgabe der Feuerwehrunfallkassen, aber wenn die einem auch noch was zahlen, warum nicht. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer ....... und für mich ganz wichtig ....... bei jeder Inanspruchnahme hat alles schnell und unbürokratisch funktioniert! Das ist allerdings wichtig. Wenn ich überlege, schlage ich mich in 1/4 meiner Verkehrsmandante entweder mit irgendeiner Versicherung des Mandanten (Unfall. o.ä.) oder der Rechtsschutz rum. Alles in allem hört sich das nicht schlecht an. Gibt es das nur für BW bzw. hast du mal den Link für mich? Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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