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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 368320 | ||
Datum | 30.10.2006 18:04 MSG-Nr: [ 368320 ] | 23712 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Daniel Nagel du hast mich missverstanden. Ich wollte keine Urteile zum Thema Sonderrechte (die sind mit bekannt), sondern Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen (VU, nasse Straße, 2 Tote, ca. 20 km/h zu schnell), wenn der Unfallverursacher kein FM im Einsatz ist, sondern ein normaler Verkehrsteilnehmer. Mich würde mal interessieren, wie hoch die Strafe da üblicherweise ausfällt. Vergleichsfälle im Rahmen von Strafzumessung zu finden ist immer schwer, da es im Rahmen der Strafzumessung auf viele verschieden Einzelheiten des Falles ankommt und diese ausschließlich allein Sache des Richters ist. Aber ich bin mir relativ sicher, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts?) um 20 km/h bei nasser Fahrbahn (was m.E. schon relativ schwer wiegt) mit der Folge von 2 Toten sicherlich keine Geldstrafe zur Folge gehabt hätte. Die Strafandrohung bei Fahrlässiger Tötung ist Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Bei einem nicht Vorbestraften gibt es Richter, die in unserem Fall das Limit der Bewährungsmöglichkeit 2 Jahre Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung durchaus ausgenutzt hätten. Ich habe mal einen Fall bearbeitet, da ist dem Mandanten ein Kind vor das Auto gelaufen und er hat 1,5 Jahre auf Bewährung bekommen. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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