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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 368290 | ||
Datum | 30.10.2006 12:17 MSG-Nr: [ 368290 ] | 23741 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer in dem dargestellten Fall handelte es sich um eine Strafsache nach der Fahrt mit dem Privat-PKW, so dass Deine Einlassung nicht richtig ist. Was ändert der Privat-Pkw an dem Strafbefehl? Im übrigen hatte ich gesehen, dass es um das Strafrecht geht. Geschrieben von Katja Midunsky Im Rahmen des Strafrechts, um das es hier im vorliegenden Fall ja geht - richtig. Da es aber niemals bei Unfällen um das Strafrecht alleine geht, sondern das mit dem Zivilrecht zusammengehört, war eben Deine pauschale Aussagen: "Der Feuerwehrangehörige ist immer persönlich dran" nicht ganz korrekt. Für das Strafrecht stimmt das, aber Zivilrecht sollte man eben auch im Auge behalten. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Ja, die GUV haftet auch bei grober Fahrlässigkeit, bei Vorsatz natürlich nicht. Na das ist immerhin schon etwas. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Ich selbst und auch einige Kollegen haben nach VU die GUV mit Rechtsanwalt oder "Beihilfe zur Ableistung der Geldbuße" in Anspruch genommen. Kannst du mir mal etwas genauer erklären, was dieser Verein macht? Zahlen die wirklich Geldbußen bzw. Geldstrafen? Oder sind die für den Regress der Stadt/Gemeinde da, wenn diese den FA nach einer grob fahrlässigen Unfallverursachung in Anspruch nehmen will? Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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