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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Prüfungswiederholung ja oder nein ?? | 13 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 368231 | ||
Datum | 29.10.2006 20:35 MSG-Nr: [ 368231 ] | 6222 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christian Fischer .Für Ba-Wü gilt nach Punkt 2.3.4 der VwV-Feuerwehrausbildung, daß bei Nichtbestehen des Lehrgangs der ganze Lehrgang wiederholt werden muß. Nur die Wiederholung des Leistungsnachweises ist nicht zulässig. Auch der "Lernzielkatalog" für BaWü konkretisiert dies nochmals, unter Ziff. 4.6 der Einführung steht u.a.: "[...] Bei der Gewichtung der praktischen und schriftlichen Leistungsnachweise ist die grundsätzliche Ausrichtung des jeweiligen Lehrganges zu beachten! Leistungsnachweise auf der Grundlage von vorgegebenen Lernzielen implizieren, dass auch die Möglichkeit besteht, dass eine Lehrgangsteilnehmerin oder ein Lehrgangsteilnehmer die vorgegebenen Lernziele nicht erreicht. In diesem Fall entscheiden die Ausbildungskräfte darüber, wie schwerwiegend die Diskrepanz zwischen dem vorgegebenen "Soll" durch den Lernzielkatalog und dem "Ist" in Form der erbrachten Leistung ist. Sollte die Leistung nicht ausreichend sein, so gilt der Lehrgang als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Nur die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist grundsätzlich nicht ausreichend." MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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