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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaGibt es ein Formular zur Kündigung der Mitgliedschaft im Katschutz?14 Beiträge
AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg368213
Datum29.10.2006 19:08      MSG-Nr: [ 368213 ]9101 x gelesen

Hallo Andreas,

Geschrieben von Andreas BräutigamWas steht denn in Euren Verpflichtungserklärungen? Im WPFlG und im ZDG steht ganz klar "mindestens 6 Jahre", und ich kenne keine Verplichtungserklärung, duie auf genau 6 Jahre lautet.
in der Verpflichtungserklärung steht: "Ich verpflichte mich gegenüber $Organisation zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz/Katastrophenschutz für die Dauer von 6 Jahren gemäß §§ 13 a WPflG/21 ZSNeuOG/14 ZDG und initiiere die Zustimmung zu meiner Freistellung vom Wehrdienst/ vom Zivildienst.
In der Entscheidung vom Landratsamt steht "1. Ihrer Verpflichtungserklärung zum Dienst im Katastrophenschutz auf mindestens 6 Jahre wird hiermit zugestimmt (§ 13 a WpflG). 2. Der 6-jährige Mindestverpflichtungszeitraum beginnt am..."

Geschrieben von Andreas BräutigamDas Vorgehen des Landratsamtes ist daher meiner persönichen Meinung nach ziemlich dumm. Die sollen doch froh um jeden Verpflichteten sein. Oder steht da nur drin, dass der Grundwehrdienst entfällt, da 6 jahre abgeleistet wurden?
Da ich noch anderthalb Jahre ableisten muss, hab ich noch kein solches Schreiben erhalten und kann dir den genauen Wortlaut nicht sagen. Wenns dich wirklich ganz arg interessiert, kann ich den Kameraden mal fragen, ob er den Brief noch hat.
Da es bei uns aber keinen KatS-Zug gibt, für den Sonderdienste geleistet werden müssen, ändert sich für die Freigestellten nach Ende der Verpflichtung eigentlich nichts.

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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