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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 368152 | ||
Datum | 29.10.2006 10:32 MSG-Nr: [ 368152 ] | 23651 x gelesen | ||
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Morgen, Geschrieben von Florian Hartart Vom Gesetzgeber ist es noch umstritten, von den anderen Instanzen wird es so gehandelt. auch hier befindest Du Dich im Irrtum. Wie kommst Du darauf. dass es "vom Gesetzgeber noch umstritten" sei? Geschrieben von Florian Hartart Es wird so gehandhabt von den Gerichten. Was durch aus positiv zu sehen ist und nicht von mir geleugnet werden soll. Dieses Entscheiden ist durch aus von Vorteil bei solchen Fällen. Das hat einfach damit zu tun, dass sich Gerichte bei ihren Urteilen an geltendes Recht halten. In der Regel - es gibt auch eine Mindermeinung, die in die andere Richtung geht, mir fällt dazu aber nur ein Urteil des OLG Frankfurt ein. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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