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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Tankfüllautomatik Rosenbauer: Einige wichtige Fragen | 44 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 368143 | ||
| Datum | 29.10.2006 00:55 MSG-Nr: [ 368143 ] | 9519 x gelesen | ||
Moin Seit mir das bekannt ist, sinniere ich darüber, ob man in einer Ausschreibung auf sowas eingehen könnte... Klar, "keine Tankfüllautomatik" kann man wohl ausschreiben, löst aber das Problem mit der Schwenkklappe nicht, eher im Gegenteil. Wäre ein Passus "Saugeingang muss unter Druck zwischen Tank und A-Stutzen umschaltbar sein" wohl anfechtbar? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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