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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTankfüllautomatik Rosenbauer: Einige wichtige Fragen44 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen368143
Datum29.10.2006 00:55      MSG-Nr: [ 368143 ]9519 x gelesen

Moin

Seit mir das bekannt ist, sinniere ich darüber, ob man in einer Ausschreibung auf sowas eingehen könnte...

Klar, "keine Tankfüllautomatik" kann man wohl ausschreiben, löst aber das Problem mit der Schwenkklappe nicht, eher im Gegenteil.

Wäre ein Passus "Saugeingang muss unter Druck zwischen Tank und A-Stutzen umschaltbar sein" wohl anfechtbar?

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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