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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 368113 | ||
Datum | 28.10.2006 18:57 MSG-Nr: [ 368113 ] | 23849 x gelesen | ||
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So möchte ich diese Aussage nicht stehen lassen : Klar es gibt Leute, die schalten das Hirn aus, wenn der Piepser geht und fahren Vollgas ABER : Es gibt genügend Situationen, bei denen z:b. das Überfahren roter Ampeln sehr wohl verantwortbar ist. Ich erlebe eine solche Situation oft am eigenen Leibe. Nachts Alarm. Anfahrt zur Wache geht über 12 (!) Ampeln. Aus ideologschen Gründen der Verkehrsbehinderung (man will den Individualverkehr absichtlich erschweren) sind die Ampeln so geschaltet, dass es keine grüne, sondern eine rote Welle gibt. In der Realität steht man als Folge dieser "Verkehrspolitik" stehst Du Nachts irgendwann zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an roten Ampeln ohne jeden Querverkehr. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht die Zeiten zu stoppen. Fahrzeit ist weniger als Wartezeit an Ampeln.... Dieser Blödsinn ist nicht im Sinne der Feuerwehr, wenn so die Anfahrtszeit auf die Wache künstlich auf über 10 Minuten gebracht wird. Also fahre ich vorsichtig mit Schritttempo in den Ampelbereich ein, wenn er frei ist, fahre ich weiter .... | ||||
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