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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg368105
Datum28.10.2006 18:07      MSG-Nr: [ 368105 ]24706 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Florian HartartIch finde es sehr unangebracht einen Beitrag so spöttisch zu behandeln.

    Es geht nicht um spöttisch. Aber Du schmeißt in einer Fachdiskussion mit Begriffen um Dich, die eben so schlicht nicht passen.


    Geschrieben von Florian HartartGut, dann sollten wir diese Diskussion beenden und noch der oben genannte Personenkreis diese Diskussion weiter führen. Oder Christian?! Es ist ja deutlich eine Anspielung darauf, dass wir hier nur Personen sind, die sich mit der Thematik nicht auskennen.

    Das ist so falsch nicht.
    a) Die Stellen, welche die Vorschrift über die Ministerien auf Bundes-/ Landesebene schaffen bzw. umsetzen befürworten Sonderrechte auch auf dem Weg ins Feuerwehrhaus
    b) Die überwiegende Anzahl der Gerichtsentscheidungen tut dies ebenfalls.

    Warum also sollten wir hier dann zu einem anderen Schluß kommen?

    Das Problem ist vielmehr, daß das Thema Sonderrechte fast immer nur auf die Geschwindigkeit oder die rote Ampel reduziert wird.
    Ich kenne aber genug Feuerwehrhäuser (und das nicht nur von leinen Wehren), wo Du bei jedem Einsatz bei dem mehr als 3 FM mit dem Pkw kommen von §35 Abs. 1 StVO gebrauch machen mußt, weil Du sonst Dein Fahrzeug nirgends in der Nähe abgestellt bekommst. Da stehen dann massig Pkw von FM im Halteverbot. Teilweise wird eine ganze Fahrspur einer Hauptverkehrsstraße zum Parkplatz. Könnte man alle Anzeigen. Auch hier helfen Sonderrechte. Verneinst Du die Sonderrechte pauschal, dann geht auch das nicht mehr so einfach.
    Das einzige was der FM machen muß ist die Prüfung, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
    Und da kann es in der Tat sein, daß man beim Thema Geschwindigkeit und rote Ampel zu dem Schluß kommt, daß dies im Einzelfall nicht erforderlich ist. Daraus aber pauschal abzuleiten, daß es nicht zulässig ist ist schlicht falsch.




    Geschrieben von Florian HartartDu schilderst in deinem Beitrag, dass die Sonderrechte für Feuerwehrleute schon auf Anfahrt zum Gerätehaus gelten.

    Ja. Weil dem auch so ist.



    Geschrieben von Florian HartartDamit leugnest du, dass dieses Thema umstritten ist.

    Das Thema ist nicht umstritten. Es liegt lediglich daran daß sich zu viele Leute in diesem Thema tummeln die sich damit nicht auseinander gesetzt haben. Man muß eben in jedem Einzefall prüfen.


    Geschrieben von Florian HartartWenn du dieses so siehst, dann handel in deinem eigenen Ermässen so. Doch wenn es zu einem Vorfall kommst, stehst du alleine da. Man hat es in diesem Fall gesehen.

    Wenn jemand als Teilnehmer im Straßenverkehr einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt, dann hat er immer persönlich ein Problem. Egal ob privat oder mit dem Einsatzfahrzeug.
    Es wäre in diesem Fall nichts anderes heraus gekommen, wenn der Unfall mit einem Einsatzfahrzeug passiert wäre. Fahrlässige Tötung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wir haben hier im Landkreis (der o.g. Fall war hier im Kreis) gerade den direkten Vergleich da derzeit ein weiteres Verfahren mit den selben Vorwürfen läuft, bei dem ein Einsatzfahrzeug beteiligt war.
    Und es wäre auch kein Unterschied ob der Unfall bei der Privatfahrt zur Oma gewesen wäre.
    Im Gegenteil. Hier hatte der FM noch Glück, daß von einem positiven Motivationshintergrund die Rede ist. Ich kenne auch Juristen, die würden das Verhalten als billigende Inkaufnahme bzw. bedingten Vorsatz sehen, da ein FM eigentlich die Gefahren von zu hoher Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn aus Ausbildung und Einsatz kennen müßte und (mit dem hinweis auf Sonderrechte) dennoch bewußt die zulässige Höchstgeschwindigkeit (die für normale Straßenverhältnisse gilt) überschritten hat. In sofern - Glück gehabt.

    Ergo: Es ist völlig wurst ob Du mit oder ohne Sonderrechten, im Einsatzfahrzeug oder im Privat-Pkw, Auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, vom Feuerwehrhaus nach Hause oder zur Oma zum Kaffetrinken fährst. Wenn Du einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft schädigst, dann hast Du persönlich die Folgen dafür zu tragen.


    Geschrieben von Florian HartartWenn man sich in seiner Feuerwehr umgezogen hat und ins Auto steigt und dann mit Sonderrechten und Wegerechten fährt hat man nicht automatisch ein besseres Urteilungsvermögen. Daher vertrete ich meine Meinung, dass Schulungen für Alarmfahrten stattfinden sollten.

    Wenn jemand so geschult ist, daß er die Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten beurteilen kann, dann kann er das gleichermaßen für Einsatzfahrzeuge wie auch für Privatfahrzeuge. Denn das was er prüfen muß ist immer das selbe.


    Geschrieben von Florian HartartDoch eins ist dabei zu beachten, dass wenn der FM sich an seinem Schrank umgezogen hat und ins Feuerwehrauto steigt und das BLAULICHT UND MARTINSHORN einschaltet ist er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als Wahrnehmer von SONDERRECHTEN UND WEGERECHTEN erkennlich. Dieses ist mit einem privat PKW nicht gegeben.


    Da ich mit dem Pkw auf dem Weg zum Feuerwehrhaus kein Wegerecht einfordern will, entfällt die Erfordernis Sondersignal zu verwenden.
    Bitte Sonderrechte und Sondersignam i.V.m. Wegerecht nicht vermischen.
    Ach ja. Den beiden getöteten hätte es auch nichts gebracht wenn sie statt von einem Privat-Pkw auf dem Weg zum Feuerwehrhaus von einem TLF mit Sondersignal auf dem Weg zur Einsatzstelle getötet worden wären. Das Ergebnis ist das selbe.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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