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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 368083 | ||
Datum | 28.10.2006 15:29 MSG-Nr: [ 368083 ] | 23926 x gelesen | ||
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Hallo Florian, Geschrieben von Florian Hartart Ich finde es sehr unangebracht einen Beitrag so spöttisch zu behandeln. Es nimmt einem die Lust in solchen Foren zu schreiben, nur weil ein vermeitlich "Besserwisser" meint einen Beitrag zu zerflücken. Och, das treiben wir hier schon eine ganze Weile, und es haben sich noch immer jemand gefunden der mitmachen. Geschrieben von Florian Hartart Gut, dann sollten wir diese Diskussion beenden und noch der oben genannte Personenkreis diese Diskussion weiter führen. Oder Christian?! Es ist ja deutlich eine Anspielung darauf, dass wir hier nur Personen sind, die sich mit der Thematik nicht auskennen. Wir können ruhig weiter machen, den Sonderrechtsdiskussionen hatten wir ca. 1/2 Jahr nicht mehr. :-) Geschrieben von Florian Hartart Damit leugnest du, dass dieses Thema umstritten ist. Dem sehe ich nicht so entgegen, dieses Thema ist umstritten und noch nicht eindeutig geklärt. Wenn du dieses so siehst, dann handel in deinem eigenen Ermässen so. Doch wenn es zu einem Vorfall kommst, stehst du alleine da. Man hat es in diesem Fall gesehen. Führ jemand der sich damit befasst ist es nicht umstritten, nur sollte jeder der Sonderrechte in anspruch nimmt sich über die Grenzen (§35 Abs.8 StVO) im klaren sein. Geschrieben von Florian Hartart Doch eins ist dabei zu beachten, dass wenn der FM sich an seinem Schrank umgezogen hat und ins Feuerwehrauto steigt und das BLAULICHT UND MARTINSHORN einschaltet ist er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als Wahrnehmer von SONDERRECHTEN UND WEGERECHTEN erkennlich. Dieses ist mit einem privat PKW nicht gegeben. Auch hier bist du auf dem Holzweg, Blaulicht und Sondersignal (nicht Martinhorn) zeigen nur Wegerecht an ($38 StVO), Sonderrechte können nicht angezeigt werden. Geschrieben von Florian Hartart Geschrieben von Christian Theoboad Ich sage mir: "Immer auf der sicheren Seite bleiben". Auch wenn das jetzt für den Einen oder den Anderen blöde oder feige klingt. Auch ich stehe hier dahinter. Und zum dritten Mal in dieser Diskussion: Hier wurde zu schnell gefahren und das Fahrzeug geriet ins Schleudern. Hier ist eine Diskussion um die StVO unnötig, da gegen physikalische Gesetze Verstoßen wurde, und diese kennen keine Ausnahme. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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