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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Göttingen / Niedersachsen | 368055 | ||
Datum | 28.10.2006 11:18 MSG-Nr: [ 368055 ] | 23780 x gelesen | ||
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Vom Gesetzgeber ist es noch umstritten, von den anderen Instanzen wird es so gehandelt. Es wird so gehandhabt von den Gerichten. Was durch aus positiv zu sehen ist und nicht von mir geleugnet werden soll. Dieses Entscheiden ist durch aus von Vorteil bei solchen Fällen. Doch sollte dieses nicht als Pro stehen, dass man Sonderrechte wahr nimmt. Überholen sie ruhig Wir schneiden sie raus! Ihre Feuerwehr | ||||
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