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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 368053 | ||
Datum | 28.10.2006 11:04 MSG-Nr: [ 368053 ] | 23812 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Florian Hartart Du schilderst in deinem Beitrag, dass die Sonderrechte für Feuerwehrleute schon auf Anfahrt zum Gerätehaus gelten. Damit leugnest du, dass dieses Thema umstritten ist. So umstritten ist das Thema nicht. Vgl. Dazu die Urteile (und auch dieses fällt IMHO durchaus in die Richtung "pro" Sonderrechte...) Geschrieben von Florian Hartart Doch wenn es zu einem Vorfall kommst, stehst du alleine da. Man hat es in diesem Fall gesehen. Was hast du in diesem Fall gesehen? Dass ein Feuerwehrmann zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Vergleiche dochmal die Strafe, wie sie normalerweise gewesen wäre... In diesem Fall den Kameraden komplett frei zu sprechen hätte ein völlig falsches Signal gesetzt... Geschrieben von Florian Hartart Doch eins ist dabei zu beachten, dass wenn der FM sich an seinem Schrank umgezogen hat und ins Feuerwehrauto steigt und das BLAULICHT UND MARTINSHORN einschaltet ist er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als Wahrnehmer von SONDERRECHTEN UND WEGERECHTEN erkennlich. Dieses ist mit einem privat PKW nicht gegeben. Muss es auch nicht, weil ich Sonderrechte nicht kenntlich machen muss... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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