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Straßenverkehrsordnung
Feuerwehrmann
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorFlor8ian8 H.8, Göttingen / Niedersachsen368052
Datum28.10.2006 10:57      MSG-Nr: [ 368052 ]24310 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Ich nehme jetzt erstmal Stellung zu den oben geschriebenen Beiträgen.

    Ich finde es sehr unangebracht einen Beitrag so spöttisch zu behandeln. Es nimmt einem die Lust in solchen Foren zu schreiben, nur weil ein vermeitlich "Besserwisser" meint einen Beitrag zu zerflücken. Da stehe ich ganz hinter der Aussage von Alexander Becht. Vielleicht fehlt mir auch die Ironie bei deinem Beitrag, Christian. Wie von Alexander erkannt liegt dort leider ein Tippfehler vor.
    Es ist wohl deine Art Christian Menschen so auf Fehler hinzuweisen. Ich kann dir nur raten, sei in Zukunft ein wenig umsichtiger mit deinen Aussagen, denn sie können falsch aufgefasst werden.


    Geschrieben von Christian Fischer (also der, der die Vorschriften der StVO mit prägt und damit eigentlich als bester weiß was die Vorschrift aussagen soll)

    Gut, dann sollten wir diese Diskussion beenden und noch der oben genannte Personenkreis diese Diskussion weiter führen. Oder Christian?! Es ist ja deutlich eine Anspielung darauf, dass wir hier nur Personen sind, die sich mit der Thematik nicht auskennen.

    Du schilderst in deinem Beitrag, dass die Sonderrechte für Feuerwehrleute schon auf Anfahrt zum Gerätehaus gelten. Damit leugnest du, dass dieses Thema umstritten ist. Dem sehe ich nicht so entgegen, dieses Thema ist umstritten und noch nicht eindeutig geklärt. Wenn du dieses so siehst, dann handel in deinem eigenen Ermässen so. Doch wenn es zu einem Vorfall kommst, stehst du alleine da. Man hat es in diesem Fall gesehen.

    Wenn man sich in seiner Feuerwehr umgezogen hat und ins Auto steigt und dann mit Sonderrechten und Wegerechten fährt hat man nicht automatisch ein besseres Urteilungsvermögen. Daher vertrete ich meine Meinung, dass Schulungen für Alarmfahrten stattfinden sollten. Doch eins ist dabei zu beachten, dass wenn der FM sich an seinem Schrank umgezogen hat und ins Feuerwehrauto steigt und das BLAULICHT UND MARTINSHORN einschaltet ist er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als Wahrnehmer von SONDERRECHTEN UND WEGERECHTEN erkennlich. Dieses ist mit einem privat PKW nicht gegeben.

    Da finde ich folgendes Zitat doch sehr passend. Vielleicht erzählst du den Hinterbliebenen (bei Unfall mit Todesfolge) diese Rechte. Geschrieben von Jakon Theobald Wenn etwas passiert, evtl. mit Personenschaden, dann nützt es nicht irgendwelche Rechte gehabt zu haben. Man steht in der Verantwortung! Und nur weil mir nach irgendwelchen Paragraphen bestimmte Rechte zustehen ist das doch kein Grund Menschenleben zu gefährden. Deshalb sollte man auf die Inanspruchnahme irgendwelche "schwammigen" Rechte oder Ausnahmen verzichten.


    Geschrieben von Christian Theoboad Ich sage mir: "Immer auf der sicheren Seite bleiben". Auch wenn das jetzt für den Einen oder den Anderen blöde oder feige klingt.

    Es klingt nicht so, es ist nur sicheres Handeln. Ich stehe da voll hinter!

    Die Artikel, Paragraphen usw. werden von jeder Person zu Person anders ausgelegt. Daher gehe ich darauf jetzt nicht ein.


    Überholen sie ruhig
    Wir schneiden sie raus!
    Ihre Feuerwehr

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