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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz368048
Datum28.10.2006 09:40      MSG-Nr: [ 368048 ]23859 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Hallo!

    Geschrieben von Peter SchmidDer Absatz 8 des SoRe-Paragraphen sagt dir doch ganz klar, was Sache ist und wie weit deine Sonderrechte gehen bzw. nicht gehen.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Richtig, ganz klar definiert. Denn der Teil " unter gebührender Berücksichtigung " wird in das Ermessen der Person gelegt, die diese Sonderrechte in Anspruch nimmt. Also Vorsicht.

    Deshalb vergessen wir doch bitte auch nicht den Absatz 1: (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Und wer kann zum Zeitpunkt der Alarmierung beurteilen ob die Inanspruchnahme von Sonderrechten auf dem Weg zum Gerätehaus dringend geboten ist? (gut, Besitzer von FME mit Mithörfunktion können das evtl.) Auch hier ist die Sache mit Vorsicht zu genießen.

    Und ganz wichtig, auch wenn der § 35 StVO unter Berücksichtung des Abs.1 § 35 StVO uns in Ausnahmefällen davon befreien kann:

    §1 StVO

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Wobei ich auf den unterstrichenen Tei im Absatz 2 verweise.

    Für mich ist die Sache klar.

    Gruß vom Donnersberg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung!

    "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

    "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"



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