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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz368046
Datum28.10.2006 09:26      MSG-Nr: [ 368046 ]23648 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Hallo!

    Geschrieben von Peter SchmidDer Absatz 8 des SoRe-Paragraphen sagt dir doch ganz klar, was Sache ist und wie weit deine Sonderrechte gehen bzw. nicht gehen.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Richtig, ganz klar definiert. Denn der Teil " unter gebührender Berücksichtigung " liegt ganz im Ermessen der Person, die diese Sonderrechte in Anspruch nimmt.

    Deshalb vergessen wir doch bitte auch nicht den Absatz 1: (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend


    Alles meine ganz private Meinung!

    "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

    "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"



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