News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 368045 | ||
Datum | 28.10.2006 09:16 MSG-Nr: [ 368045 ] | 23709 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Jakob Theobald Und nur weil mir nach irgendwelchen Paragraphen bestimmte Rechte zustehen ist das doch kein Grund Menschenleben zu gefährden. Das Recht Menschenleben zu gefährden steht dir definiftiv nicht zu. Geschrieben von Jakob Theobald Deshalb sollte man auf die Inanspruchnahme irgendwelche "schwammigen" Rechte oder Ausnahmen verzichten. Da ist nichts schwammig. Der Absatz 8 des SoRe-Paragraphen sagt dir doch ganz klar, was Sache ist und wie weit deine Sonderrechte gehen bzw. nicht gehen. Gruß Peter | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|