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1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
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ThemaKennzeichnung ausgebildetes SAN-Personal46 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW368038
Datum28.10.2006 07:40      MSG-Nr: [ 368038 ]10980 x gelesen

Geschrieben von Florian BeschRA / NA bzw RS /San auf eine Stufe zu Stellen ist absolut unsinnig und zu grob eingeteilt

Wenn ich das richtig verstanden habe ist das ähnlich mit der Farbe bei den DGA, RA / NA gleiche Grundfarbe aber zusätzlich Schriftzug, RA ect. ebenso.

Geschrieben von Florian BeschDunkelheit,

Gilt das u.U. nicht auch für Funktionswesten?

Geschrieben von Florian BeschFarbenblind

Vgl. Thred zur G26

Geschrieben von Florian BeschDie Kennzeichnung ist zu groß

Möchtest Du lesbarkeit, muß das schon eine gewisse Größe haben.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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