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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaGibt es ein Formular zur Kündigung der Mitgliedschaft im Katschutz?14 Beiträge
AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein368013
Datum27.10.2006 22:40      MSG-Nr: [ 368013 ]9052 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Daniel Kauneich kenne es so, dass es sich bei den 6 (früher 7) Jahren um eine Mindestverpflichtungszeit handelt. D.h. das läuft so lange, bis du dich entpflichtest. So wurde das zumindest bei uns in der Vergangenheit abgewickelt.


Ja. Ich habe ein Schreiben eralten, auf dem nach meinem Entpflichtungsantrag sinngemäß stand "vielen Dank für Ihr Mitwirken, wir informieren Ihre Einheit sowie das Kreiswehrersatzamt darüber" und vom Kreiswehrersatzamt erhielt ich ein Schreiben "sie brauchen jetzt keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten und unterliegen bis zum 32. LJ der Wehrüberwachung".
That's it.

Gruß
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
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