News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Göttingen / Niedersachsen | 367998 | ||
Datum | 27.10.2006 20:51 MSG-Nr: [ 367998 ] | 23807 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Mathias Zimmer das wird durch häufiges Wiederholen auch nicht richtiger. Da gebe ich dir Recht! Doch durch mehrmaliges Lesen, lernen viele Menschen ;) Und das soll wohl und sollte wohl mit dieser Diskussion erreicht werden. Geschrieben von Mathias Zimmer Das Gesetzt billigt die Sonderrechte zu, in bestimmten Grenzen. Das wird auch von den meisten Gerichten immer wieder so gesehen. Ob du da Recht hast oder nicht, kann ich dir jetzt nicht sagen. Artikel 35 des StGB kann man so interpretieren. Des Weiteren ist aber auch Artikel 35 Abs. 2 StGB zu betrachten. wenn er den Irrtum vermeiden konnte...Jeder kann den Irrtum vermeiden zu schnell zu fahren. Wie du auch erwähnst wird es von den meisten Gerichten so gesehen und vermutlich Lapallien anders behandelt. Sobald aber mehr als eine Lapallie vorliegt, dann handelt das Gericht wieder anders. Den Artikel 35 der StVo ist bis jetzt auch noch umstritten, ob er für Feuerwehrangehörige auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus greift. Die Gerichte sind sich dort nicht einig. Geschrieben von Mathias Zimmer Was auch immer Du unter "rechtsgemäß" verstehst... Das er sich an die bekannten Rechten hält. Überholen sie ruhig Wir schneiden sie raus! Ihre Feuerwehr | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|