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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 367997 | ||
Datum | 27.10.2006 20:24 MSG-Nr: [ 367997 ] | 23965 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Florian Hartart Es wurde jetzt viel rund um dieses Thema diskutiert. Vorschläge gebracht, Rechtsartikel gewälzt und Abwägungen getroffen. das wird durch häufiges Wiederholen auch nicht richtiger. Geschrieben von Florian Hartart Das Problem ist, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht erkennen kann, dass der Verkehrsteilnehmer sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus nach einem Alarm befindet. Jein, nur teilweise. Im optimalen Fall ist es überhaupt nicht erforderlich, dass jemand einen FA im Privat-PKW erkennt, da dieser niemanden über Gebühr behindert oder gefährdet. Geschrieben von Florian Hartart Wenn jetzt der Feuerwehrkamerad nicht Ordnungsgemäß wird, handelt er im eigenen Ermässen. Dieses bedeutet, er handelt auf seine Verantwortung und hat sich mit möglichen Konsequenzen auseinander zu setzen. In diesem Fall ist es eine Strafanzeige. Das Gesetzt billigt die Sonderrechte zu, in bestimmten Grenzen. Das wird auch von den meisten Gerichten immer wieder so gesehen. Wenn es jemand überteibt, ist das seine persönliche Entscheidung - und er muss dafür gegebenenfalls persönlich die Konsequenzen tragen. Eigentlich ganz einfach, oder? Geschrieben von Florian Hartart Ich denke, dass dieser Artikel jedem Kamerad verdeutlichen sollte, bei einem Alarm rechtsgemäß und sicher zu fahren. Was auch immer Du unter "rechtsgemäß" verstehst... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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