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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen367997
Datum27.10.2006 20:24      MSG-Nr: [ 367997 ]23965 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Hallo,

    Geschrieben von Florian HartartEs wurde jetzt viel rund um dieses Thema diskutiert. Vorschläge gebracht, Rechtsartikel gewälzt und Abwägungen getroffen.

    Ich komme bei all diesem immer wieder auf die Schlussfolgerung, dass Feuerwehrleute mit ihrem privat PKW nach einem Alarm keine Sonderrechte warnehmen dürfen. Ein Sonderrecht ist nicht nur mit schnellem Fahren verbunden. Was zu einer Sonderrechtsfahrt brauch ich wohl in einem Feuerwehr-Forum nicht beschreiben. Schilder wie "Feuerwehr im Einsatz" befugen den Verkehrsteilnehmer auch nicht zum Wahrnehmen von Sonderrechten.


    das wird durch häufiges Wiederholen auch nicht richtiger.

    Geschrieben von Florian HartartDas Problem ist, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht erkennen kann, dass der Verkehrsteilnehmer sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus nach einem Alarm befindet.

    Jein, nur teilweise. Im optimalen Fall ist es überhaupt nicht erforderlich, dass jemand einen FA im Privat-PKW erkennt, da dieser niemanden über Gebühr behindert oder gefährdet.

    Geschrieben von Florian HartartWenn jetzt der Feuerwehrkamerad nicht Ordnungsgemäß wird, handelt er im eigenen Ermässen. Dieses bedeutet, er handelt auf seine Verantwortung und hat sich mit möglichen Konsequenzen auseinander zu setzen. In diesem Fall ist es eine Strafanzeige.

    Das Gesetzt billigt die Sonderrechte zu, in bestimmten Grenzen. Das wird auch von den meisten Gerichten immer wieder so gesehen.
    Wenn es jemand überteibt, ist das seine persönliche Entscheidung - und er muss dafür gegebenenfalls persönlich die Konsequenzen tragen. Eigentlich ganz einfach, oder?


    Geschrieben von Florian HartartIch denke, dass dieser Artikel jedem Kamerad verdeutlichen sollte, bei einem Alarm rechtsgemäß und sicher zu fahren.

    Was auch immer Du unter "rechtsgemäß" verstehst...


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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