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Dienstanweisung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg367990
Datum27.10.2006 18:46      MSG-Nr: [ 367990 ]23931 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Lüder PottEr könnte wohl eine Dienstanweisung herausgeben, daß er die Inanspruchnahme von STVO § 35 verbietet. Dann muß es sich aber bei Zuwiderhandlung mit dem einzelnen rumstreiten bzw überlegen wie er sanktioniert. Greift aber nicht wirklich in die Rechte des § 35 ein.

    Doch. Denn spätestens wenn der Fahrer der sich nicht an die DA gehalten hat von seinem Dienstherrn Unterstützung dabei braucht den Nachweis zu führen, daß seine Inanspruchnahme von Sonderrechte dringend geboten war sieht es arm aus. Dann schickt die Gemeinde einen Schrieb an die Bußgeldstelle, den StA,... in dem steht: "... gem DA vom ... dem FM am ... bekannt gegeben ... sind Sonderrechte auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus der FF XY-Stadt nicht erforderlich um die hoheitlichen Aufgaben der FF XY-Stadt zu erfüllen..."


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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