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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 367979 | ||
Datum | 27.10.2006 17:39 MSG-Nr: [ 367979 ] | 23839 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl Nachdem es sich um eine Fahrt zum Feuerwehreinsatz war, handelt es sich doch nicht um eine Privat-Fahrt, oder? Richtig! Geschrieben von Magnus Hammerl Wird im Falle eines Unfalles unterschieden, ob dieser mit einem Privat-PKW oder einem Feuerwehrfahrzeug verursacht wurde? Zivilrechtlich ja. Deine Kommune haftet für jegliche Schäden, die du dabei verursachst, kann dich aber bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Regress nehmen. Strafrechtlich wird es keine Rolle spielen, ob die Fahrt privat oder dienstlich war. Die Strafe zahlst immer du und nicht dein Bürgermeister. Allenfalls kannst du je nach Richter mit einem Ehrenamtsbonus bei der Strafzumessung rechnen, mehr aber nicht. Gruß Peter | ||||
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