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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 367974 | ||
Datum | 27.10.2006 17:20 MSG-Nr: [ 367974 ] | 23772 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer in dem dargestellten Fall handelte es sich um eine Strafsache nach der Fahrt mit dem Privat-PKW, so dass Deine Einlassung nicht richtig ist. Nachdem es sich um eine Fahrt zum Feuerwehreinsatz war, handelt es sich doch nicht um eine Privat-Fahrt, oder? Wird im Falle eines Unfalles unterschieden, ob dieser mit einem Privat-PKW oder einem Feuerwehrfahrzeug verursacht wurde? Geschrieben von Katja MidunskyMal eine ketzerische Frage: Haftet die denn auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ? Das tun nämlich die meisten Versicherungen nicht. Das bezog sich m.E. auf eine angesprochene (private) Berufshaftpflicht und nicht auf die GUV. Grüße Magnus | ||||
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