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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikSonstiges zurück
ThemaKennzeichnung ausgebildetes SAN-Personal46 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar367968
Datum27.10.2006 16:58      MSG-Nr: [ 367968 ]11006 x gelesen

das System taugt imho aber garnichts

1. RA / NA bzw RS /San auf eine Stufe zu Stellen ist absolut unsinnig und zu grob eingeteilt
2. Das alles als Symbol in 2 verschiedenen Farbe ist auch net optimal (Dunkelheit, Farbenblind)
3. Die Kennzeichnung ist zu groß


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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