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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg367964
Datum27.10.2006 16:26      MSG-Nr: [ 367964 ]23732 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Katja MidunskyZivilrechtlich nicht korrekt. Da ist immer zuerst die Institution Feuerwehr in der Haftung. Erst wenn das ganze grobfahrlässig oder vorsätzlich war, kommt der Regress.

    Hallo,

    in dem dargestellten Fall handelte es sich um eine Strafsache nach der Fahrt mit dem Privat-PKW, so dass Deine Einlassung nicht richtig ist.

    Geschrieben von Katja MidunskyMal eine ketzerische Frage: Haftet die denn auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ? Das tun nämlich die meisten Versicherungen nicht.

    Ja, die GUV haftet auch bei grober Fahrlässigkeit, bei Vorsatz natürlich nicht.

    Ich selbst und auch einige Kollegen haben nach VU die GUV mit Rechtsanwalt oder "Beihilfe zur Ableistung der Geldbuße" in Anspruch genommen. In den letzten 35 Jahren wurde in meinem direkten Arbeitsbereichbereich die GUV vielleicht 20 - 25 mal in Anspruch genommen und es hat immer unbürokratisch und effektiv funktioniert.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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