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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 367958 | ||
Datum | 27.10.2006 15:25 MSG-Nr: [ 367958 ] | 23757 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Edelmann Heißdüse bleibt Heißdüse und die wird sich kaum von einer SER abhalten lassen abhalten nicht aber er kann sich nicht mehr rausreden das das nicht so schlimm war ausserdem gibt es eine Grundlage für Sanktionen so kann die Feuerwehr bei einem Verstoß noch einen draufpacken Geschrieben von Thomas Edelmann Was wenn einer zu schnell ist? Wenn jemand öfters auffällt kann es durchaus heilsam sein 4 Wochen nicht alarmiert zu werden Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | ||||
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