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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 367954 | ||
Datum | 27.10.2006 15:11 MSG-Nr: [ 367954 ] | 24117 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer um das geht es eigentlich nicht, sondern einfach um die Tatsache, dass bei einem schuldhaft verursachten Unfall in der Regel (unabhängig von der Diskussion mit/ohne Wegerecht/Sonderrecht) der FA verurteilt wird. Im Rahmen des Strafrechts, um das es hier im vorliegenden Fall ja geht - richtig. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Man sollte sich immer wieder in Erinnerung rufen, dass es nicht die Instition Feuerwehr trifft, sondern den Fahrer ganz persönlich und ganz allein, ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Auswirkungen für sein Arbeits- oder Privatleben. Zivilrechtlich nicht korrekt. Da ist immer zuerst die Institution Feuerwehr in der Haftung. Erst wenn das ganze grobfahrlässig oder vorsätzlich war, kommt der Regress. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer ..... und da es trotz größter Vorsicht trotzdem knallen kann, ist nur jedem berufsmäßigen Kraftfahrer und das sind die meisten Angehörigen einer BF (wie das bei der FF ist kann ich im Moment nicht sagen), sich zumindest um eine Berufshaftpflicht und eine Absicherung als Berufskraftfahrer zu kümmern. Mal eine ketzerische Frage: Haftet die denn auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ? Das tuen nämlich die meisten Versicherungen nicht. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann man sich dieses Geld getrost sparen. Denn wenn sie keinen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bezahlt, dann braucht man sie nicht, da dann die Gemeinde zahlt und auch keinen Rückgriff nehmen kann.... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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