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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 367953 | ||
Datum | 27.10.2006 15:10 MSG-Nr: [ 367953 ] | 23725 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Peter Schmid Geschrieben von Florian Besch Heißdüse bleibt Heißdüse und die wird sich kaum von einer SER abhalten lassen und wie will man das kontrollieren? Steht der Einheitsführer dann mit Stoppuhr am Gerätehaus und stoppt Zeiten? Was wenn einer zu schnell ist? Du darfst nicht mit auf den Einsatz? Bleibt einfach mal auf dem Boden. Wird man auf der Fahrt zum Gerätehaus bei Verkehrsverstößen erwischt, muß man die Konsequenzen tragen. Wenn man Glück hat werden kleinere Vergehen nicht geandet. Hat man einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat man die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Wahrscheinlich sind die persönlichen Schuldgefühle schwerwiegender. Gruß Thomas PS Ich bin natürlich auch schon schneller gefahren als erlaubt und wäge immer ab ob notwendig oder nicht. Natürlich habe ich schon den Kommentar gehört du bist immer der Letzte. | ||||
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