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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 367944 | ||
Datum | 27.10.2006 13:36 MSG-Nr: [ 367944 ] | 23822 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Stefan Brüning Leider sind die Meisten eben nicht in der Lage, eine Differenzierte Abwägung durchzuführen. Ich muss Michael recht geben: Wir erwarten von unseren Leuten, dass sie im Einsatzfall Entscheidungen treffen, die teilweise über ihr Leben/Gesundheit und das Leben/Gesundheit anderer Menschen entscheiden. Das fängt auf Truppführerebene an... und dann sollen unsere Leute zu blöd sein, zu entscheiden, wie schnell sie zum Fw-Haus fahren können? Autofahren machen die idR öfter, als im Innenangriff zu Werke gehen. Es kann nicht sein, dass ich als FüKr mir auch noch Gedanken machen muss, inwieweit ich die StVO auslege, um dann ne DA für meine Kräfte zu machen. Da ist deren Hirn gefragt und genau das muss geschult und sensibilisiert werden. Alles andere ist imo Käse. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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