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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 367943 | ||
Datum | 27.10.2006 13:35 MSG-Nr: [ 367943 ] | 23843 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo Horn Und genau eben diese Aussage ist so pauschal erstmal falsch ;) Hallo, um das geht es eigentlich nicht, sondern einfach um die Tatsache, dass bei einem schuldhaft verursachten Unfall in der Regel (unabhängig von der Diskussion mit/ohne Wegerecht/Sonderrecht) der FA verurteilt wird. Man sollte sich immer wieder in Erinnerung rufen, dass es nicht die Instition Feuerwehr trifft, sondern den Fahrer ganz persönlich und ganz allein, ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Auswirkungen für sein Arbeits- oder Privatleben. ..... und da es trotz größter Vorsicht trotzdem knallen kann, ist nur jedem berufsmäßigen Kraftfahrer und das sind die meisten Angehörigen einer BF (wie das bei der FF ist kann ich im Moment nicht sagen), sich zumindest um eine Berufshaftpflicht und eine Absicherung als Berufskraftfahrer zu kümmern. Für Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft ist hier z.B. die GUV eine preiswerte und empfehlenswerte Alternative. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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