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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 367941 | ||
Datum | 27.10.2006 13:29 MSG-Nr: [ 367941 ] | 23714 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Brüning Er hätte zum Beispiel im Klartext sagen können, was "die Leute per Dienstanweisung dürfen" Sorry, aber diese "innerbetriebliche Anweisung" hätte auf die StVO welche auswirkung ? Sprich wenn da Drin steht du darfst die Geschwindigkeit 20 km/h überschreiten, kann das auch schon mal zu schnell sein. Aber gerade dann bezieht sich der betroffen Fm darauf ich durfte doch so schnell fahren...... Geschrieben von Stefan Brüning Leider sind die Meisten eben nicht in der Lage, eine Differenzierte Abwägung durchzuführen. *ironiean* Aber in der LAge im IA sich richtig unter PA zu verhalten ? Oder benötigt man dazu weniger ? *ironieaus* Geschrieben von Stefan Brüning Da ist es Aufgabe der Führung, klare Ansagen zu machen. Die kann natürlich auch sein, dass keinerlei SoRe in Anspruch genommen werden dürfen. Was möglicherweise bei zu langer Ausrückezeit als Organisationsverschulden ausgelegt werden könnte ? (Sven/Katja könnt ihr das mal mit beleuchten?) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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