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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen367940
Datum27.10.2006 13:21      MSG-Nr: [ 367940 ]23709 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Michael RoleffHätte er schreiben sollen vorher auch Abs. 8 in der StVO lesen bzgl. der Einschränkung der der Rechte im Alarmfall ;-) ?

    Nein. Er hätte zum Beispiel im Klartext sagen können, was "die Leute per Dienstanweisung dürfen" und was nicht. Leider sind die Meisten eben nicht in der Lage, eine Differenzierte Abwägung durchzuführen. Da ist es Aufgabe der Führung, klare Ansagen zu machen. Die kann natürlich auch sein, dass keinerlei SoRe in Anspruch genommen werden dürfen. => Dann muss es aber auch ganz klar so gesagt werden. s.o.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt