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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 367940 | ||
Datum | 27.10.2006 13:21 MSG-Nr: [ 367940 ] | 23709 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Roleff Hätte er schreiben sollen vorher auch Abs. 8 in der StVO lesen bzgl. der Einschränkung der der Rechte im Alarmfall ;-) ? Nein. Er hätte zum Beispiel im Klartext sagen können, was "die Leute per Dienstanweisung dürfen" und was nicht. Leider sind die Meisten eben nicht in der Lage, eine Differenzierte Abwägung durchzuführen. Da ist es Aufgabe der Führung, klare Ansagen zu machen. Die kann natürlich auch sein, dass keinerlei SoRe in Anspruch genommen werden dürfen. => Dann muss es aber auch ganz klar so gesagt werden. s.o. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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