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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 367937 | ||
Datum | 27.10.2006 13:04 MSG-Nr: [ 367937 ] | 23928 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Stefan Cimander Schon klar, ich meinte damit auch nur: Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Feuerwehrleute. Ein Einsatzarlam ist kein Freibrief für die Übertretung der STVO, also Überfahren von roten Ampeln, und Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Und genau eben diese Aussage ist so pauschal erstmal falsch ;) MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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