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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 367934 | ||
Datum | 27.10.2006 12:21 MSG-Nr: [ 367934 ] | 23765 x gelesen | ||
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Hallo Jakob, Geschrieben von Jakob Theobald Aber wo bitte waren die Ausbilder, die Vorgesetzten, die immer erzählen man dürfte im Einsatz auf die Tube drücken? Hier ist ein Ausbilder der sagt: "§35 StVO gilt für euch, aber beachtet auch Abs. 8" Geschrieben von Jakob Theobald Wo waren die Ausbilder und die Vorgesetzten, die die Märchen in die Welt setzen, wenn mal was passiert, ist nicht so schlimm, wird nicht bestraft, es war ja Einsatz? In meinen Ausführungen wird meist auch auf Unfälle durch zu schnelles Fahren etc hingewiesen, teilweise auch mit Nachrichtenmeldungen (über dieses Forum erhalten). Dieser Block endet meistens mit der Frage: "über welche Gesetze dürfen wir uns nicht hinweg setzen?" Nach längerem Rätseln kommt folgende Antwort (meist von mir); "Die Gesetze der Physik!" Dies wird noch mit entsprechenden Unfallberichten (FW- Angehöriger bei Fahrt zur Unterkunft gegen Baum etc.) belegt. Ich bin der Meinung das sollte eigentlich reichen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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