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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen367929
Datum27.10.2006 11:25      MSG-Nr: [ 367929 ]23718 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Geschrieben von Lüder PottIrgndwo gab es eine größere Fw, die mit BF versehen ist und deshalb in einer Dienstanweisung festlegt, daß für die FF die Notwendigkeit den § 35 anzuwenden von vornerein entfällt...
    Aber auch das ist wohl nur eine innere Rechtsbeziehung.


    Ich glaube, dass war die Berliner Feuerwehr. Wobei ich so eine Regelung in diesem Fall für nicht schlecht halte. Denn leider ist es ja so, dass SoRe von vielen immer nur mit "schneller Fahren" gleichgesetzt werden, obwohl da noch viel mehr (viel sinnvolleres) drinsteckt.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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