News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 367929 | ||
Datum | 27.10.2006 11:25 MSG-Nr: [ 367929 ] | 23718 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Lüder Pott Irgndwo gab es eine größere Fw, die mit BF versehen ist und deshalb in einer Dienstanweisung festlegt, daß für die FF die Notwendigkeit den § 35 anzuwenden von vornerein entfällt... Ich glaube, dass war die Berliner Feuerwehr. Wobei ich so eine Regelung in diesem Fall für nicht schlecht halte. Denn leider ist es ja so, dass SoRe von vielen immer nur mit "schneller Fahren" gleichgesetzt werden, obwohl da noch viel mehr (viel sinnvolleres) drinsteckt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|