News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung68 Beiträge
AutorKai 8K., Walldorf (BW) / Baden367928
Datum27.10.2006 11:25      MSG-Nr: [ 367928 ]23804 x gelesen
Infos:
  • 27.10.06 Einsatzbericht der FF Ostfildern
  • 27.10.06 Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung

  • Meine Meinung dazu bleibt, das Problem ist nicht

    20 km/h zu schnell
    zumindest nicht im Sinne von "20km/h über der erlaubten Geschwindigkeit", sondern

    auf regennasser Fahrbahn mit einer ... überhöhten Geschwindigkeit
    im Sinne von "schneller, als es unter den gegebenen Verhältnissen noch sicher möglich ist.

    Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ist zwar eine gute Leitlinie, aber
    - (weniger wichtig) unter bestimmten Bedingungen kann man auch trotz höherer Geschwindigkeit eine Gefährdung ausschließen
    - (u.U. sehr wichtig) niemand kann sich sicher fühlen allein weil er sich daran hält.

    Wenn da am Fahrbahnrand Kinder raufen, wenn die Fahrbahn vereist ist, oder eben bei starkem Regen kann die erlaubte Geschwindigkeit viel zu schnell sein.
    Wer die Kinder sieht, und weiter mit den erlaubten 50km/h fährt, ist voraussichtlich danach auch vorbestraft, wenn sie vor sein Auto fallen (von den nichtjuristischen Folgen abgesehen).

    Daher, wichtiger als die Lehre "Haltet Euch strikt an Geschwindigkeitsbegrenzungen." ist die Lehre "Fahrt mit angemessener Geschwindigkeit, im Zweifel etwas langsamer, und schaltet auf der Alarmfahrt nicht das Hirn ab."


    Ich wünsche weiterhin sichere Fahrt.



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.351


    Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt