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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Kai 8K., Walldorf (BW) / Baden | 367928 | ||
Datum | 27.10.2006 11:25 MSG-Nr: [ 367928 ] | 23804 x gelesen | ||
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Meine Meinung dazu bleibt, das Problem ist nicht 20 km/h zu schnell zumindest nicht im Sinne von "20km/h über der erlaubten Geschwindigkeit", sondern auf regennasser Fahrbahn mit einer ... überhöhten Geschwindigkeit im Sinne von "schneller, als es unter den gegebenen Verhältnissen noch sicher möglich ist. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ist zwar eine gute Leitlinie, aber - (weniger wichtig) unter bestimmten Bedingungen kann man auch trotz höherer Geschwindigkeit eine Gefährdung ausschließen - (u.U. sehr wichtig) niemand kann sich sicher fühlen allein weil er sich daran hält. Wenn da am Fahrbahnrand Kinder raufen, wenn die Fahrbahn vereist ist, oder eben bei starkem Regen kann die erlaubte Geschwindigkeit viel zu schnell sein. Wer die Kinder sieht, und weiter mit den erlaubten 50km/h fährt, ist voraussichtlich danach auch vorbestraft, wenn sie vor sein Auto fallen (von den nichtjuristischen Folgen abgesehen). Daher, wichtiger als die Lehre "Haltet Euch strikt an Geschwindigkeitsbegrenzungen." ist die Lehre "Fahrt mit angemessener Geschwindigkeit, im Zweifel etwas langsamer, und schaltet auf der Alarmfahrt nicht das Hirn ab." Ich wünsche weiterhin sichere Fahrt. | ||||
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