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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 367913 | ||
Datum | 27.10.2006 10:30 MSG-Nr: [ 367913 ] | 23579 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Krupp Was ist denn eine Eine Staatsanwältin, die Pressesprecherin ist. Das gleiche wie ein Pressesprecher der Feuerwehr. Der ist auch FA und könnte daher auch Pressefeuerwehrangehöriger heißen :o) Hat jemand ein Aktenzeichen hierzu? Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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