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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8C., Baden-Baden / Baden | 367900 | ||
Datum | 27.10.2006 08:06 MSG-Nr: [ 367900 ] | 23889 x gelesen | ||
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In meiner alten Feuerwehr wurde das ganz einfach geregelt: Der Stadtbrandmeister machte die unmissverständliche Aussage, das die StVO auch für Feuerwehrleute im Einsatz gilt! Und meiner Meinung nach sollte das auch so gehalten werden. Einer meiner Vorredner schrieb es ja bereits: "Helfen kann nur der, der nicht selbst der Hilfe anderer Bedarf!" Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann. (Churchill, Winston) ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG! | ||||
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