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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mißbrauch Schutzbefohlener??? | 23 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 367466 | ||
Datum | 24.10.2006 19:27 MSG-Nr: [ 367466 ] | 7933 x gelesen | ||
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Moin In der Tat eine knifflige Situation, in der ihr da steckt. Wie oben gesagt denke ich ebenfalls dass sowohl "zu lasches" als auch " zu hartes" Durchgreifen da einiges kaputt machen kann. Zuerst mal zu dem strafrechtlichen Part. Geschrieben von Sascha Joerchel Nun das eigentliche Problem. Kann der JWH wegen Mißbrauch Schutzbefohlener Probleme kriegen?? Vor allem wenn das Mädel es drauf anlegt??Japp. Nach Lektüre des § 174 StGB erschließt sich mir das so (geneigte Volljuristen können das ja wahlweise bestätigen oder mich zerreißen ;o) ) JWH über 18, Mädel unter 16, das heißt es zählt zunächst Abs. 1 Nr. 1. Hier ist keine Rede von Ausnutzung irgendwelcher Abhängigkeiten, da steht nur "Wenn Schutzbefohlen und unter 16 und sexuelle Handlungen, dann bums..." Weiter gilt dann wohl noch Abs. 1 Nr. 2 ("Person unter achtzehn Jahren" - was ja bei 15 auch der Fall ist). Wenn hier sexuelle Handlungen stattfinden, brauchts zur Strafbarkeit aber schon einen Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit. Und zuletzt gibts in Abs. 4 noch die Möglichkeit von einer Bestrafung nach Abs. 1 Nr. 1 (NICHT Nr. 2!) abzusehen, wenn "bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist". Wie auch immer das interpretiert werden mag. Wenn die 15 jährige ihn also "drankriegen" will reicht das bloße anzeigen sexueller Handlungen, will eine 16 jährige das tun, brauchts oben genannte Ausnutzung der Abhängigkeit zusätzlich. So, mal weg von der ggf. strafrechtlichen Würdigung. Wir leben einerseits nicht mehr im 18 Jahrhundert, andererseits sollten wir den Eltern garantieren können, dass sich in der JF nicht eine Horde wollüstiger Gerade-eben-Volljähriger auf ihre Teenie-Töchter stürzt... Daher solltest du auf jeden Fall aufgrund deiner dienstlichen Weisungsbefugnis sexuelle Kontakte zu JF-Mitgliedern während der Dienstzeit (also auch Zeltlager etc.) untersagen. Also gründlicherweise auch für 16+, auch wenn das nach obiger Gesetzeslage u.U. nicht mal ein Problem wäre. Das sollte auch jedem Betreuer einsichtig sein, denke ich. Wenn die beiden in der Freizeit was anfangen kannst du das nicht untersagen, "normale" Beziehungen in dieser Alterskonstellation sind ja auch nicht sooo unüblich. Daraufhin den Helfer oder das Mädel aus der JF zu entfernen, finde ich überzogen, man kann sich durch zu krasse Maßnahmen auch schnell bei den JFlern lächerlich machen. Außerhalb der JF sind die Eltern die "Kontrollinstanz", wenn die das dort gutheißen, ist es nicht an dir, dagegen vorzugehen. Dass sie während der Dienstzeiten die Finger (und alles weitere ;o) ) voneinander zu lassen haben, regelt ja deine oben genannte Anweisung bereits. Allenfalls könnte es ratsam sein, bei unter 16jährigen die Eltern wertungsfrei auf die möglichen rechtlichen Probleme dieser Beziehung hinzuweisen, ich gehe nicht davon aus dass die allen Eltern geläufig sind. Das ist ein Kompromiss, der dich (imho!) rechtlich und moralisch aus der Nummer raushält, und den ich in "meiner" JF wohl so wählen würde, auch wenn es mir freilich lieber wäre, von solchen Problemen weiterhin verschont zu bleiben. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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