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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSuche: Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr43 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen366601
Datum20.10.2006 09:54      MSG-Nr: [ 366601 ]21617 x gelesen

Der Briefkopf ist noch der alte, auf dem neuen steht nicht mehr e. V. drauf, denke es wird demnächst zwei Varianten geben, einmal Verein, einmal Einsatzdienst.

1. Auszug aus dem BGB:

§ 65 BGB
[Namenszusatz]
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein"


Auch wären im Schriftvekehr angaben über die Registernummer, das Registergericht sowie den Vorstand nach §26 BGb angebracht.

2. Wieso braucht euer "Einsatzdienst" ein eigenes Briefpapier? Hat dann nicht die Stadt einen vorgegebenen Briefkopf?

Was meinst Du mit "interessant bzgl. der Gemeinnützigkeit"?

Die "Freiwillige Feuerwehr Usingen" ist augenscheinlich eine kommunale Einrichtung. Als gemeinnützig anerkannt ist vermutlich ja wohl der Verein "Freiwillige Feuerwehr Usingen
1862 e. V.".

MkG
Marc


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