News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Suche: Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr | 43 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 366601 | ||
Datum | 20.10.2006 09:54 MSG-Nr: [ 366601 ] | 21617 x gelesen | ||
Der Briefkopf ist noch der alte, auf dem neuen steht nicht mehr e. V. drauf, denke es wird demnächst zwei Varianten geben, einmal Verein, einmal Einsatzdienst. 1. Auszug aus dem BGB: § 65 BGB [Namenszusatz] Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein" Auch wären im Schriftvekehr angaben über die Registernummer, das Registergericht sowie den Vorstand nach §26 BGb angebracht. 2. Wieso braucht euer "Einsatzdienst" ein eigenes Briefpapier? Hat dann nicht die Stadt einen vorgegebenen Briefkopf? Was meinst Du mit "interessant bzgl. der Gemeinnützigkeit"? Die "Freiwillige Feuerwehr Usingen" ist augenscheinlich eine kommunale Einrichtung. Als gemeinnützig anerkannt ist vermutlich ja wohl der Verein "Freiwillige Feuerwehr Usingen 1862 e. V.". MkG Marc Wir feiern derzeit das Lullusfest! Ich bitte darum ernsthafte Diskussionen nur in der Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu führen. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|