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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Suche: Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr | 43 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8R., Rosenheim / Bayern | 366564 | ||
Datum | 20.10.2006 00:50 MSG-Nr: [ 366564 ] | 21452 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Ich gehe mal davon aus, du meinst aus dem Kreise der Feuerwehrangehörigen und nicht aus dem Kreise der Vereinsmitglieder? Ok, ich werde in Zukunft genauer darauf achten, was ich schreibe ;-) Artikel 8 BayFwG: Feuerwehrkommandant (2) Der Feuerwehrkommandant wird von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Geschrieben von Marc Dickey Die dürfte vermutlich sowieso notwendig werden, wenn der zuständige Rechtspfleger am Registergericht mal einen genauen Blick auf besagtes Dokument wirft. Hier kann ich nur vermuten, aber ich gehe davon aus, das eine Vereinssatzung wohl rechtskräftig sein wird. Aber ich bin kein Rechtsexperte. *mein Beitrag - meine Meinung* mkG Martin | ||||
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