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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSuche: Aufnahmeantrag Freiwillige Feuerwehr43 Beiträge
AutorMart8in 8R., Rosenheim / Bayern366562
Datum20.10.2006 00:44      MSG-Nr: [ 366562 ]21458 x gelesen

Geschrieben von Stefan Brüningfalsch ist und dies im genannten Gesetz nachzulesen ist.

BTW:

BayFwG - Abschnitt II:

Art. 5: Freiwillige Feuerwehr
(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen
gestellt.

Ist jetzt keine "Muß-Aussage" aber doch gängige Praxis würd ich sagen.


*mein Beitrag - meine Meinung*

mkG

Martin

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