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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Interne Ausbildung war: taktische Vorgehensweise im Löscheinsatz | 15 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 366553 | ||
Datum | 20.10.2006 00:18 MSG-Nr: [ 366553 ] | 6358 x gelesen | ||
Sie sollte aber ein mindestmaß an allgemeiner fachlicher Eignung garantieren. Dafür ist halt der Zeitansatz zu gering - wie bei vielen Themen im GF-Lehrgang. Holt man diese 3-4 Stunden (oder wieviel auch immer das waren) aus dem Lehrgang heraus und baut es sinnvoll aus hat man mehr davon. Außerdem wären diese Stunden auf dem GF-Lehrgang dann für Anderes frei. Als Zulassungsbedingung für den GF ? Genau. Dank der immer noch relativ geringen Dauer könnte ein solcher Lehrgang auch dezentral auf Kreisebene durchgeführt werden. Würdest du damit das Ausbilden durch nicht GF/ZF auschließen wollen ? Im Bereich der Ausbildung ist dies sowieso in den meisten BL so, daß man mindestens eine GF-Ausbildung haben muß. Im Bereich der Fortbildung sehe ich bei entsprechender fachlicher Eignung eigentlich kein Problem sofern besagter Lehrgang "Ausbilden im Feuerwehrdienst I" absolviert wurde. Ggf. könnte man auch eine externe Ausbilderqualifikation (AdA,...) anstelle dieses Lehrgangs anerkennen. Warum nicht ? Theoretisch schon, aber es wird wohl leider immer Wehren geben wo sich trotz entsprechender Ausbildung "der Führung" nichts tun wird. :-( MkG Marc Wir feiern derzeit das Lullusfest! Ich bitte darum ernsthafte Diskussionen nur in der Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu führen. | ||||
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