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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaführerschein für die fftw61 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)366282
Datum18.10.2006 19:59      MSG-Nr: [ 366282 ]18886 x gelesen

Geschrieben von Daniel MetzgerIch, für meinen Teil, werde den Teufel tun und mich wegen eines Eintrages auf meinem Führerschein (bei uns 7 Jahre) an die Feuerwehr binden.
Wenn Fahrzeuge vorgehalten werden, die nicht mit Kl. B gefahren werden dürfen, weil >3,5to. und nicht ausreichend Fahrer mit ensprechender Klassifizierung vorhanden sind ist die Kommune am Drücker und muß sich darum kümmern, dass Leute in die Ausbildung gehen. Ohne Selbstbeteiligung, wohlbemerkt.
Oder verstehe ich da §3, Abs.1, 2 LBKG Rhl.-Pf. falsch? Für den Truppmann/-führer,... -lehrgang muß ich doch auch nichts bezahlen...

Vollste Zustimmung.
Die Begründung mit dem LBKG ist interessant. Andere Rechtsgrundlage könnte man auch mal überdenken:
§ 13 Abs. 7: "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen baren Auslagen." (Hat eigentlich mal einer versucht, die Kosten für privatangeschaffte Hupf4 ersetzt zu kriegen?)


Mal etwas abseits vom Thema:
Die FwVO RLP schreibt vor:
"Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehren[...] tragen bei Einsätzen und Übungen Feuerwehr-Schutzkleidung. Hierfür sind sie auszustatten mit:
1. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
2. Arbeitsmütze,
3. Feuerwehr-Schutzanzug, bestehend aus Jacke, Hose und Pullover oder Weste,
4. Schutzhandschuhen,
5. Feuerwehrschutzschuhwerk (Feuerwehrstiefel),
6. Überjacke und Kopfbedeckung, die gegen besondere Witterungseinflüsse schützen."
Also ich hab weder Pullover noch Weste (jedenfalls nicht von Kommune erhalten), Kopfbedeckung gegen besondere Witterung hab ich auch keine. Und warum muss hier jeder ne Überjacke haben?

Das zeigt doch, wie sehr diese Gesetze/Verordnungen von Praktikern mitgestaltet wurden. Daraus jetzt die Pflicht abzuleiten, dass ausreichende Fahrer ausgebildet werden müssen, wird ein Kampf gegen Windmühlen sein.

Bei uns kann man zur FS-Ausbildung die Hälfte/500? (bin mir grad nicht sicher, war beides mal im Gespräch) Zuschuss bei 10jähriger Verpflichtung und anteiliger Rückzahlung bei Nichterfüllung kriegen.
Ich warte einfach mal ab. Für unser TLF (einziges wasserführendes Fahrzeug im Ausrückebereich) sind 4 Fahrer da, tagsüber ist einer im Ort (wenn wir Glück haben), 3 arbeiten in Nachbarstadt mit 5-15min Anfahrt. Davon kommt allerdings nur einer regelmäßig vom Arbeitgeber weg.
Auf lange Sicht wird da (akuter) Handlungsbedarf entstehen. Bin gespannt wann wir gebeten werden, den FS doch zu machen...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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