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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNachrüsten Drucklufteinspeisung MB 192215 Beiträge
AutorJürg8en 8H., Herne / NW366177
Datum18.10.2006 09:00      MSG-Nr: [ 366177 ]6270 x gelesen

Hallo Ingo,

Einspeisungen sind NICHT eintragungspflichtig, ebenso wie deren Änderungen. Erfahrung aus der Vorstellung eines GKW 72 MIT geänderter Einspeisung zur § 21 Abnahme beim TÜV Nord.

@Sebastian

Es kann bedenkenlos länger über den roten Pluppeck eingespeist werden, wenn er denn beide Kreise versorgt und nicht nur die Federspeicherbremszylinder löst, was auch möglich ist.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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