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Fachgruppe
eine Ergänzung des Technischen Zuges (TZ) für spezielle Aufgaben
Technisches Hilfswerk
RubrikAusbildung zurück
ThemaHubschrauberlandeplätze70 Beiträge
AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen366052
Datum17.10.2006 14:18      MSG-Nr: [ 366052 ]17395 x gelesen
Infos:
  • 22.06.14 Landeverbote für Rettungshubschrauber drohen

  • Geschrieben von Christian FischerBO 105: 25m x 25m
    UH 1-D: 50m x 50m
    CH 53: 80m x 80m
    Zumindest nach dem Merkblatt, das ich mal zusammen mit dem FluSiStOffz meines Regiments erstellt habe

    Generell wird davon ausgegangen, dass es nicht immer bekannt ist, welcher Hubschraubertyp (Drehflügler) bei einer Rettungsmaßnahme zum Einsatz kommt. Daher wurden hierfür allgemeingültigen Regelungen getroffen.
    Auszug aus einer Richtlinie der Bundespolizei:
    Absperrung: ca 35 * 35m / 50 bis 70cm hoch / Aufsetzfläche im Zentrum ca 9 * 9m / Ausschilderung (wird ggf. im Fluggerät mitgeführt).
    Wenn möglich: In An- und Abflugrichtung ein rotes H in weißem Kreuz.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth ab dem: 01.05.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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